Wissenswertes zur Stiftung Lebenshilfe Duisburg

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Die Stiftung Lebenshilfe Duisburg wurde ins Leben gerufen, um den Menschen mit einer geistigen Behinderung in Duisburg noch besser zur Seite stehen zu können. Wir wollen:

Grenzen aufheben

Barrierefreiheit schaffen ist unser großes Anliegen. Barrierefreiheit für Menschen mit einer geistigen Behinderung, für Menschen, die in sozialen Einrichtungen leben, für alle Menschen in unserer Stadt.

Den Bedarf erkennen und in Angriff nehmen

Die Stiftung kann Träger von Projekten oder Einrichtungen werden, die für Menschen mit einer geistigen Behinderung wichtig sind. Und sie kann Initiatorin für neue Projekte und Einrichtungen sein, die für mehr Lebensqualität der Menschen sorgen.

Wirkungsvoll helfen gelingt nur in einer starken Gemeinschaft.

Mit Ihrer Unterstützung fördern wir Menschen mit einer geistigen Behinderung von klein auf. Frühe pädagogische, therapeutische und familienorientierte Hilfen sind wichtige Angebote für die betroffenen Eltern. Sie brauchen Begleitung, Wissen und praktische Hilfen. Die Stiftung macht Leistungen und Begleitung möglich, die über das Minimum der gesetzlich garantierten Betreuung hinausgehen. Wir schaffen ein Mehr an Lebensqualität.

Satzung

Die Satzung der Stiftung Lebenshilfe Duisburg wurde am 1. März 2007 von der Bezirksregierung Düsseldorf offiziell anerkannt. Darin ist der Stiftungszweck genau beschrieben.

Gremien

Die Stiftung wird ehrenamtlich geführt. Dies hält die Kosten für die Verwaltung so gering wie möglich, damit Ihre Spende bei den Menschen, die sie brauchen, ankommt. Es gibt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie eine ehrenamtliche Geschäftsführung.

Keiner ist normal – das ist normal.

Wir arbeiten daran, die Umwelt so zu gestalten, dass jeder entsprechend seinen Fähigkeiten sein Leben in die Hand nehmen kann. Dafür müssen die gesetzgeberischen Voraussetzungen und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Und es muss die notwendigen Förder- und Betreuungsangebote geben. Hierbei geht es nicht um die Durchsetzung von Sonderrechten für Menschen mit geistiger Behinderung, sondern um den Ausgleich von Nachteilen.