Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft für junge Erwachsene

Interdisziplinäre Frühförderung | AutismusTherapieZentrum (ATZ)
WG Ankerplatz | Ambulant Betreutes Wohnen | Single-Apartments | Beratungsstelle

Häufig stellen sich Eltern von jungen Erwachsenen mit Behinderung die Frage, wie die Zukunft ihrer Kinder aussieht. Ein dauerhaftes Leben bei den Eltern ist in der Regel von beiden Seiten nicht gewünscht und wenig sinnvoll. Ein Umzug in eine besondere Wohnform ist ganz häufig nicht notwendig, weil die jungen Menschen dafür viel zu selbstständig sind. Der Sprung aus dem behüteten Elternhaus in eine eigene Wohnung ist bei vielen jungen Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen mit vielen Unsicherheiten behaftet und stellt ganz oft eine Überforderung dar. Daher bieten wir acht jungen Erwachsenen mit primär autistischen Verhaltensweisen, im Alter zwischen 18 und 35 Jahren einen Platz in einer Wohngemeinschaft. Dort erhalten sie die große Chance durch intensive Unterstützung von Mitarbeiter:innen des Ambulant Betreuten Wohnens auf das Leben in einer eigenen Wohnung vorbereitet zu werden.

Die jungen Menschen werden von unseren Mitarbeiter:innen bei allen Aktivitäten bezüglich ihrer schulischen und/oder beruflichen Ausbildung unterstützt. Auch die hauswirtschaftlichen Aspekte bleiben selbstverständlich nicht unberücksichtigt. Wir begleiten bei Bedarf zu Ärzten und Behörden oder pflegen Kontakte zu rechtlichen Betreuern und Angehörigen. Gemeinsam werden Freizeitaktivitäten mit Einzelnen oder in der Gruppe geplant und durchgeführt.

Jedem Mieter:in steht innerhalb der WG ein Appartement mit einem barrierefreien Bad zur Verfügung. Drei dieser Appartements sind nicht nur barrierefrei, sondern auch rollstuhlgerecht. Bis auf den Schrank können die Mieter den Raum nach eigenen Wünschen gestalten und einrichten. Die gemeinschaftlichen Räume bestehen aus einer Küche, in der zusammen oder einzeln gekocht werden kann. Ein großer, modern eingerichteter Wohn- und Essbereich grenzt an die offene Küche. Bodentiefe Fenster und Türen laden dazu ein, sich auf den Balkon zu setzen und seinen Feierabend zu genießen. Waschmaschine und Trockner stehen in einem Hauswirtschaftsraum der Allgemeinheit zur Verfügung.

Die Kosten der Unterkunft werden von den Mieter:innen getragen oder über die Sozialhilfe beantragt. Konkrete Zielsetzungen sind für die einzelne Person im jeweils individuellen Kontext zu identifizieren und entwickeln. Dieses geschieht ausgerichtet an die jeweiligen Betreuungsbedürfnisse. Diese werden im BEI_NRW oder anderen kostenträgerspezifischen Bedarfsermittlungsinstrumenten bzw. Hilfeplänen festgehalten. Die notwendigen Unterstützungsleistungen werden individuell nach dem jeweils festgestellten Hilfebedarf festgelegt. Entsprechend gibt es eine flexible und ausdifferenzierte Anzahl an bedarfsorientierten Unterstützungsleistungen.

Zuständig für die Hilfegewährung ist der überörtliche Sozialhilfeträger als Träger der Eingliederungshilfe.

Ansprechpartnerin:

Viviane Braun, stellv. Leitung

v.braun@lebenshilfe-duisburg.de

0203 / 280 999 50