Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH)

Mutter/Vater-Kind Einrichtung | Stationäres Familienclearing | Heilpädagogische Tagesgruppe | Stabilisierende Familienhilfe (StabiFam) | Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH) | Erziehungsbeistand (EB) | WG «Nemo» | WG «Poseidon»

An wen richtet sich das Angebot?

Die ambulante sozialpädagogische Familienhilfe mit heilpädagogischer Ausrichtung unterstützt Familien, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden und bei deren Bewältigung sie Unterstützung benötigen. Sie unterstützt hierbei schwerpunktmäßig Familien, in welchen bei einem oder mehreren Familienmitgliedern eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung vorliegt oder Familienmitglieder von Behinderung bedroht sind. Die Familienhilfe orientiert sich am Lebensalltag der Familien und wird zeitlich variabel und flexibel gestaltet.

Es ist eine aufsuchende Unterstützungsform, wobei die Hauptaufgaben in der Begleitung, der Unterstützung bei Erziehungs- und Alltagsaufgaben, der Lösung von Konflikten und Krisen und dem Kontakt mit Ämtern und Behörden oder Institutionen liegen.

Was bieten wir an?

Das Ziel der Familienhilfe ist es, den Familien Kenntnisse zu vermitteln und Möglichkeiten aufzuzeigen, um Schwierigkeiten in Zukunft selbstständig reduzieren oder lösen zu können.

Unsere Unterstützungsangebote werden auf die jeweiligen Bedarfe der Familien ausgerichtet und beinhalten beispielsweise:

  • Auseinandersetzung mit der Behinderung bzw. Entwicklungsverzögerung des Kindes/ der Kinder
  • Aufklärung über die Behinderung und deren Akzeptanz
  • Gezielte heilpädagogische Förderung des Kindes/ des Jugendlichen/ des jungen Erwachsenen
  • Verhinderung und dem Abbau von Isolation durch Anregung und Vermittlung von sozialen Außenkontakten (z.B. Eltern-Kind-Gruppen, Elterngesprächskreise, Vereine etc.)
  • Unterstützung der Eltern bei der Lösung von Konflikten und Krisen
  • Stabilisierung des Systems „Familie“
  • Zusammenarbeit mit Institutionen wie Kindergarten, Schule/Schulintegration und anderen Fachgebieten
  • Erarbeitung eines neuen Rollenverständnisses von Kindern und Eltern
  • Vermittlung entlastender Hilfen
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden und Institutionen, mit besonderem Augenmerk auf die speziellen Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung
  • Unterstützung bei der Bewältigung des Familienalltags
  • Begleitung der Eltern bei der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder
  • Förderung der Eltern-Kind-Bindung
  • Förderung und Hilfe bei der Entwicklung von Alltagskompetenzen und sozialer Kontakte
  • Hilfestellung und ggf. Begleitung bei Kontakten zu Ämternund Behörden
  • Mithilfe bei der Gestaltung von Freizeitaktivitäten und bei der Teilnahme an Gruppenangeboten

Da der Unterstützungsbedarf der Familien sehr unterschiedlich ist, werden die Aufgaben und Ziele gemäß dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ individuell formuliert und entsprechend fortwährend angepasst. Dabei stellt die Teilhabe der Familienmitglieder an den Unterstützungsmaßnahmen ein unverzichtbares Element der Hilfe dar.

Dies findet stets in Absprache und mit Zustimmung der einzelnen Familien(-mitglieder) statt. Die Sorgeberechtigten tragen dabei fortwährend die Hauptverantwortung für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder.

Wie bekomme ich die Leistung?

Die Anfragen zur ambulanten Unterstützung erfolgen nur durch das Jugendamt als Kostenträger. Daher müssen sich Familien bei Unterstützungsbedarf zunächst an das Jugendamt Duisburg wenden, können allerdings auch einen Trägerwunsch äußern.

Ansprechpartnerin:

Tanja Börgers, Einrichtungsleitung

t.boergers@lebenshilfe-duisburg.de

0203 / 280 999 36

0176 / 57923130

Ansprechpartnerin:

Angelique Boruschewski, stellv. Einrichtungsleitung

a.boruschewski@lebenshilfe-duisburg.de

0203 / 280 999 36