Persönliche Assistenz

Familienunterstützender Dienst (FuD) | Persönliche Assistenz | Team

Die persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigung ein weitgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Assistenz erfolgt individuell in der Schule, während des Studiums, am Arbeitsplatz, im Urlaub oder rund um die Uhr. Die Assistenz hat weniger mit Betreuung zu tun, sondern viel mehr mit Inklusion.


Arbeitsassistenz:

Die Arbeitsassistenz ist die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz. Sie dient zur Erlangung bzw. Erhaltung eines Arbeitsplatzes. Die Assistenz übt Hilfstätigkeiten aus und dient als helfende Hand. Der/die Arbeitnehmer:in mit Handicap ist verpflichtet, seine Arbeitsleistung persönlich zu erbringen. Voraussetzung für eine Arbeitsassistenz ist, dass die Unterstützung regelmäßig und kontinuierlich ausgeübt wird.

Eine Arbeitsassistenz wird tätig, wenn weder die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, noch eine Unterstützung (durch Arbeitskollegen) ausreicht.


Aufgaben einer Arbeitsassistenz

  • Hilfestellungen geben bei der Ausführung der Arbeit (ggf. Maschinen betätigen, Geräte anreichen, etc.).
  • Gebärdensprache dolmetschen, Texte vorlesen.
  • Termine vereinbaren oder bei Außenterminen behilflich sein (in fremden, nicht barrierefreien Umgebungen).
  • Hilfestellungen geben, um Schwierigkeiten am Arbeitsplatz auszugleichen.
  • Hilfestellungen geben, um Problemen am Arbeitsplatz vorzubeugen.
  • Sichert den sozialen Status des Menschen mit Beeinträchtigung innerhalb der Gesellschaft.        


Voraussetzungen für eine Arbeitsassistenz?

  • Vorhandensein eines Behindertengrades von mind. 50%.
  • Kontinuierliche und regelmäßige Hilfe wird benötigt.
  • Eine Beschäftigung mit mindestens 15 Arbeitsstunden in der Woche.
  • Personen, die von der Agentur für Arbeit einem Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt sind.
  • Beschäftigung in Inklusionsbetrieben mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 12 Stunden.        


Beantragung einer Arbeitsassistenz

  • Antrag an das zuständige Integrationsamt schicken.
  • Ggf. weitere Unterlagen einreichen (Arbeitsvertrag, Schwerbehindertenausweis).
  • Ggf. eine schriftliche Begründung einreichen, warum eine Assistenz benötigt wird.
  • Kopie Schwerbehindertenausweis beifügen.       

Bei der Antragsstellung und bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


Studienassistenz:

Die Studienassistenz ist die persönliche Assistenz während des Studiums. Sie unterstützt den Studierenden während seines Studiums dabei, alle Anforderungen erfüllen zu können.  Studienassistenten dienen als helfende Hand und nicht als Kopf, denn der Studierende muss das Studium selber absolvieren.


Aufgaben einer Studienassistenz

  • Besuch von Lehrveranstaltungen ermöglichen.
  • Besuch von Vorlesungen ermöglichen, begleiten.
  • Teilhabe an mündlichen und schriftlichen Prüfungen ermöglichen.
  • Unterstützung anbieten beim Erstellen von Referaten und Hausarbeiten.
  • Ggf. bei Auslandsaufenthalten während des Studiums unterstützen und begleiten.
  • Fertigt Mitschriften an.
  • Liest Texte vor.
  • Klient:innen bezüglich des Zeitmanagements unterstützen (Abgabetermine, Termine mit Dozierenden/Mitstudierenden, Anmeldefristen, etc.).
  • Soziale Hilfestellungen geben (Ansprechpartner koordinieren, Kontaktaufnahmen mit Dozierenden oder Mitstudierenden, Koordination der Schnittstellen, etc.).
  • Bei Antragsstellungen unterstützen.


Voraussetzung für eine Studienassistenz

Voraussetzung für eine persönliche Assistenz während des Studiums ist, dass die Hilfe einer Assistenz nicht durch technische Hilfsmittel ersetzt werden kann.


Beantragung einer Studienassistenz

  • Frühzeitig vor Studienbeginn.
  • Antrag an das zuständige Integrationsamt schicken.
  • Ggf. Studienplatzbescheinigung beifügen.
  • Ggf. schriftliche Begründung beifügen, weshalb eine Assistenz notwendig ist.
  • Kopie Schwerbehindertenausweis beifügen

Bei der Antragsstellung und bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite