Die Satzung der Stiftung Lebenshilfe
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Die Satzung der Stiftung Lebenshilfe Duisburg wurde am 1. März 2007 von der Bezirksregierung Düsseldorf offiziell anerkannt. Darin ist der Stiftungszweck genau beschrieben. Wenn Sie daran Interesse haben, können Sie die Satzung hier nachlesen.
Gremien
Die Stiftung wird ehrenamtlich geführt. Dies hält die Kosten für die Verwaltung so gering wie möglich, damit Ihre Spende bei den Menschen, die sie brauchen, ankommt. Es gibt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie eine ehrenamtliche Geschäftsführung.
Satzung der Stiftung Lebenshilfe Duisburg in der Fassung vom 21. März 2016 können Sie hier als PFD-Datei downloaden.