Die Satzung der Stiftung Lebenshilfe
Die Satzung der Stiftung Lebenshilfe Duisburg wurde am 1. März 2007 von der Bezirksregierung Düsseldorf offiziell anerkannt. Darin ist der Stiftungszweck genau beschrieben. Wenn Sie daran Interesse haben, können Sie die Satzung hier nachlesen.
Gremien
Die Stiftung wird ehrenamtlich geführt. Dies hält die Kosten für die Verwaltung so gering wie möglich, damit Ihre Spende bei den Menschen, die sie brauchen, ankommt. Es gibt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie eine ehrenamtliche Geschäftsführung.