Hinweisgeberschutzgesetz
Haben Sie Rechtsverstöße im Zusammenhang mit unserer Arbeit festgestellt? Dann haben Sie
die Möglichkeit uns im Vertrauen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetz, einen Hinweis zu geben!
Diese Hinweise können uns auf folgenden Wegen übergeben werden.
- Schriftlich: hinweise@lebenshilfe-duisburg.de
- Mündlich: Persönlich bei der Meldestellenbeauftragten, Geschäftsstelle, Wintgensstraße 27a, 47058 Duisburg (mit der Bitte um Terminabsprache) oder Hinweisgeberhotline unter folgender Mobilnummer 0157 - 77682620.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz besagt, dass wir als Meldestelle den Datenschutz sowie die Vertraulichkeit wahren müssen. Das Gesetz schützt Hinweisgeber, wenn sie einen Gesetztes-/oder Regelverstoß bei uns bei der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. erkennen und angeben. Dabei wird mit einem gemeldeten Sachverhalt transparent umgegangen und aufgeklärt, sodass alle notwendigen Schritte eingeleitet werden können. Dadurch kann zukünftig präventiv gegen Regelverstöße gewirkt werden. Es wird im geschützten Rahmen auf eine faire und schnelle Bearbeitung geachtet.
Wer kann einen Hinweis abgeben?
Verstöße gegen das Gesetz können alle Menschen, die für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen, melden. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer/-innen
- Bewerber/-innen
- Praktikant/-innen, Zivildiener und Absolvent/-innen eines Freiwilligen Sozialjahrs
- Lieferant/-innen sowie Geschäfts- und Systempartner/-innen
- Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig werden
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen
- Angehörige / Erziehungsberechtigte
- Beschäftigte
- Kunden
- Klienten
Eine vollständige Fassung des Gesetzes finden sie unter:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO
Hinweise können auch an externe Meldestellen gerichtet werden, wie z.B. an das BfJ - Hinweisgeberstelle - Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de)