Zukunftsperspektiven für junge Erwachsene mit Behinderung: Ein Weg in die Selbstständigkeit
Die Herausforderung: Zwischen Elternhaus und Eigenständigkeit
Viele Eltern von jungen Erwachsenen mit Behinderung fragen sich, wie die Zukunft ihrer Kinder aussehen kann. Ein dauerhaftes Leben bei den Eltern ist oft weder gewünscht noch sinnvoll. Gleichzeitig ist der Umzug in eine besondere Wohnform häufig nicht notwendig, da viele der jungen Menschen hierfür zu selbstständig sind. Der Schritt aus dem vertrauten Elternhaus in eine eigene Wohnung ist jedoch oft mit Unsicherheiten verbunden und kann sowohl die jungen Menschen als auch ihre Angehörigen überfordern.
Eine Lösung: Wohngemeinschaft für junge Erwachsene
Für acht junge Erwachsene mit primär autistischen Verhaltensweisen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren bieten wir eine besondere Möglichkeit: Ein Platz in einer Wohngemeinschaft (WG), die durch intensive Unterstützung den Übergang in ein eigenständiges Leben erleichtert. Hier werden die Bewohner individuell begleitet und auf das Leben in einer eigenen Wohnung vorbereitet.
Individuelle Unterstützung im Alltag
Unsere Mitarbeiter des Ambulant Betreuten Wohnens stehen den jungen Erwachsenen in vielen Bereichen des Lebens zur Seite:
- Bildung und Beruf: Unterstützung bei schulischen oder beruflichen Aufgaben
- Alltag und Haushalt: Förderung hauswirtschaftlicher Fähigkeiten wie Kochen, Putzen und Einkaufen
- Begleitung: Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördengängen und Kontaktpflege zu rechtlichen Betreuern und Angehörigen
- Freizeitgestaltung: Planung und Durchführung von Aktivitäten, sowohl individuell als auch in der Gruppe
Moderne und barrierefreie Wohnbedingungen
Jeder Bewohner hat ein eigenes Appartement mit barrierefreiem Bad. Drei dieser Appartements sind rollstuhlgerecht. Bis auf den Schrank können die Räume individuell gestaltet und eingerichtet werden. Die WG bietet zudem großzügige Gemeinschaftsräume:
- offene Küche, in der zusammen oder einzeln gekocht werden kann
- moderner Wohn- und Essbereich mit bodentiefen Fenstern und Zugang zum Balkon
- Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner
Finanzierung und individuelle Betreuung
Die Kosten für die Unterkunft werden von den Mietern selbst getragen oder können über die Sozialhilfe beantragt werden. Die individuellen Betreuungsbedarfe werden durch Hilfebedarfsermittlungen, wie das BEI_NRW, erfasst und in Hilfeplänen dokumentiert. Daraus ergibt sich ein flexibles Unterstützungskonzept, das gezielt auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt ist.
Zuständigkeit und rechtliche Grundlagen
Die Eingliederungshilfe wird vom überörtlichen Sozialhilfeträger gewährt. Dieser ist zuständig für die Finanzierung und Organisation der notwendigen Unterstützungsleistungen.
Maik Metzmacher
