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Stiftung Lebenshilfe Duisburg: neue Förderkriterien

Seit ihrer Gründung im Jahr 2007 leistet die Stiftung Lebenshilfe Duisburg unbürokratische Unterstützung für Menschen mit und ohne Handicap. Nun hat die Stiftung neue Förderkriterien verabschiedet, die eine besondere Zielgruppe ins Auge fassen: Geschwister von Menschen mit Handicap. Ihnen ermöglicht die Stiftung Lebenshilfe Duisburg mit der sogenannten „Geschwisterreise“ eine wichtige Auszeit vom oft schwierigen Alltag.

„Die soziale, kognitive und physische Entwicklung von Geschwistern von Kindern mit Handicap wird vielfach von der besonderen Situation in den Familien geprägt“, erklärt Michael Jansen vom Stiftungsvorstand.

„Immerwährende Rücksichtnahme, häufig die Rolle nur ‚zweitwichtigtes Kind‘ zu sein und die Pflicht zur Übernahme von Fürsorge- und Aufsichtsfunktionen für das Geschwisterkind mit Handicap sind nur einige der bestimmenden Faktoren im Entwicklungsprozess“, ergänzt er.

Für die Entscheidung, wer zukünftig durch die Lebenshilfe Stiftung gefördert werden soll, sind daher Sensibilität und eine ganzheitliche Perspektive notwendig. Vor diesem Hintergrund hat der Stiftungsvorstand folgende Rahmenbedingungen und Kriterien festgelegt:

  • Besondere / spezielle Bedürfnisse – emotionale Krisen der Geschwisterkinder
  • Geschwisterkinder von Alleinerziehenden: besondere Situation in der Familie durch die Alleinverantwortung einer sorgeberechtigten Person
  • Kurze Erläuterung der Familie, warum die Reise für das Geschwisterkind/die Geschwisterkinder notwendig sind.

Diese Kriterien können auch unter https://lebenshilfe-duisburg.de/vorstand-stiftung-lebenshilfe/ abgerufen werden.